Allgemeine Hinweise

Die Energiearbeit ist eine Methode des geistigen Heilens, bei der die Selbstheilungskräfte des Körpers durch Handauflegen aktiviert werden.​

„Geistiges Heilen basiert auf einem ganzheitlichen Welt- und Menschenbild, schließt also physische, psychische, seelische und spirituelle Ebenen ein. Geistiges Heilen geht davon aus, dass die Welt und jedes einzelne Wesen ein beseeltes, komplexes, natürliches, energetisches System darstellt, welches von einer universellen Schöpferkraft/einem universellen Bewusstsein beeinflusst wird".  (Dachverband Geistiges Heilen e.V.)

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Urteil am 02.03.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) folgendes entschieden: 

„Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis“.​

Ein Wellness-Masseur - ohne staatliche Anerkennung - darf gemäß §15 Masseur- und Physiotherapiegesetz keine geschützte Berufsbezeichnung verwenden und Massagen nur an gesunden Menschen durchführen, die der Stimulierung und Entspannung dienen, um das Wohlbefinden zu steigern.​

Ich mache keinerlei Heilversprechen, verabreiche keine Arzneimittel und stelle keine Diagnosen. 

Die von mir angebotenen Anwendungen ersetzen nicht die Tätigkeit eines Arztes, Heilpraktikers, Physiotherapeuten oder Psychologen. 

Für ganz akute Fälle können Sie sich an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden: Tel. 116117. 

Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen oder Beschwerden ist der Rettungsdienst der Feuerwehr zu alarmieren: Tel. 112.​

Gesetzliche Regelung

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/03/rk20040302_1bvr078403.html

https://www.gesetze-im-internet.de/mb-aprv/BJNR377010994.html